Landesnichtraucherschutzgesetz ab dem 01. Juni 2026
von JGH-Leonberg
Verschärfung des Landesnichtraucherschutzgesetzes
Ab dem 01. Juni 2026 tritt das verschärfte Landesnichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg in Kraft
Gemäß §2 und §3 des Gesetzes gelten die Rauch- Benutzungsverbote ausdrücklich auch für alle Jugendherbergen, Jugendhäusern und vergleichbare Einrichtungen.
Aus diesem Grund gilt auf dem gesamten Campus IB Süd ab diesem Zeitpunkt ein striktes Rauch- und Benutzungsverbot für:
- Zigaretten
- E-Zigaretten
- E-Shishas
- Tabakerhitzern
- Wasserpfeifen
- sowie ähnliche Produkten
Auch die Bußgelder wurden in diesem Zuge deutlich angehoben.
Gemäß §7 LNRSchG kann bei Verstößen folgende Geldbußen verhängt werden:
- 200,- € bei einem einmaligen Verstoß
- 500,- € bei bei wiederholtem Verstoß
Wir bitten alle Gäste, diese Regelung zu beachten und zu unterstützen.
[Quelle: Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) Baden-Württemberg]
