Landesnichtraucherschutzgesetz ab dem 01. Juni 2026

von JGH-Leonberg

Verschärfung des Landesnichtraucherschutzgesetzes

Ab dem 01. Juni 2026 tritt das verschärfte Landesnichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg in Kraft

Gemäß §2 und §3 des Gesetzes gelten die Rauch- Benutzungsverbote ausdrücklich auch für alle Jugendherbergen, Jugendhäusern und vergleichbare Einrichtungen.

Aus diesem Grund gilt auf dem gesamten Campus IB Süd ab diesem Zeitpunkt ein striktes Rauch- und Benutzungsverbot für:

  • Zigaretten
  • E-Zigaretten
  • E-Shishas
  • Tabakerhitzern
  • Wasserpfeifen
  • sowie ähnliche Produkten

Auch die Bußgelder wurden in diesem Zuge deutlich angehoben.

Gemäß §7 LNRSchG kann bei Verstößen folgende Geldbußen verhängt werden:

  • 200,- € bei einem einmaligen Verstoß
  • 500,- € bei bei wiederholtem Verstoß

Wir bitten alle Gäste, diese Regelung zu beachten und zu unterstützen.

[Quelle: Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) Baden-Württemberg]