AGB

Beherbergung Verbund Württemberg

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in den Jugendgästehäusern des Internationalen Bundes im Bereich des Verbundes Württemberg (nachfolgend „IB“ genannt), nach Abschluss eines Aufnahmevertrages, der bei Überlassung von einzelnen Bettplätzen, Gästezimmern und Gruppenkontingenten, sowie bei allen zusätzlichen Lieferungen und Dienstleistungen (Verpflegung, Räume, ...) an den Auftraggeber, nachfolgend „Gast“ bezeichnet, zustande kommt. Dies gilt in jedem Falle, auch wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, sondern die Übereinkunft aufgrund von einem mündlich, fernschriftlich, fernmündlich, oder durch Email übermitteltem Einverständnis beider Parteien zustande kommt. Der Gast bestätigt, dass diesen AGB entgegenstehende eigene Bedingungen keine Anwendung finden.

Vertragsabschluss

Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästezimmern (Kontingente) oder anderer Leistungen wird erst mit der Bestätigung des IB an den Gast für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästezimmern reicht in der Regel die mündliche Willenserklärung des Gastes und die darauf erfolgte Zustimmung des IB. Hat eine dritte Person für den Gast den Vertrag geschlossen, ist diese dem IB gegenüber zusammen mit dem Gast Vertragspartner.

Weicht die Reservierungsbestätigung des IB vom Inhalt der Anfrage ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
Bei der Aufnahme legitimiert sich der Gast durch die Vorlage seines Personalausweises oder eines internationalen Reisedokuments. Die persönlichen Daten werden zu Zwecken der Anmeldung, Registrierung und der Rechnungserstellung elektronisch gespeichert. Der IB kann diese Daten nutzen um über Entwicklungen im IB zu informieren.

Leistungen

Der IB ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Leistungen verfügbar zu machen. Die vereinbarten Beherbergungsleistungen werden bei Kurzzeitreservierungen (bis 3 Tage) am Anreisetag bis 18:00 Uhr angeboten. Danach steht es dem IB frei, die reservierten Zimmer anderweitig zu belegen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Gast hat dann keinen Anspruch mehr auf die Vertragserfüllung. Im Falle einer verspäteten Anreise sind wir gerne bereit nach telefonischer Information die Reservierung zu halten.

Eine garantierte Reservierung erhalten Sie durch Buchung mit Kreditkarte (soweit dies in den einzelnen Häusern angeboten wird) oder durch Vorkasse. Dabei gilt als Stornobedingungen: Im Fall des Nichterscheinens (No Show) des Gastes steht dem IB der Preis für die erste Nacht grundsätzlich zu. Für längerfristige Belegungen mit schriftlichem Aufnahmevertrag oder bei Gruppenbuchungen gelten gesonderte Storno- undKündigungsfristen.

Soweit nichts anderes ausgeschrieben ist, umfasst der Preis die Beherbergung einschließlich der gebuchten Verpflegung. Sollten die zugesagten Leistungen nicht verfügbar sein, ist der IB verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast von 15.00 Uhr am Anreisetag bis spätestens 10:30 Uhr am Abreisetag zur Verfügung, danach kann der IB zusätzlich zu dem ihm entstandenen Schaden, für die verlängerte Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % (nach 18:00 Uhr 100%) des Logispreises in Rechnung zustellen.

Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen.

Preise / Zahlung

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den IB zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte.

Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inklusive aller Abgaben und Steuern. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Gast bezogenen Leistungen wird in der Regel am Tag der Abreise des Gastes zur Zahlung fällig.

Der IB ist jedoch auch ohne Angabe von Gründen berechtigt das voraussichtliche Entgelt in voller Höhe als Vorkasse am Tag der Anreise oder eine Anzahlung hierauf vom Gast zu verlangen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder soweit angeboten mit einer akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichen.
Im Falle von Kostenübernahmen durch Dritte, die grundsätzlich schriftlich vorliegen müssen, werden die Kosten am Ende des Monats / am Ende des Aufenthaltes dem Kostenträger in Rechnung gestellt. Diese sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der IB ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir zusätzlich Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Kostenträger kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des IB aufrechnen oder mindern.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 3 Monate und erhöht sich der für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, angehoben werden. Die Preise können ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen in der Art des Zimmers, der Aufenthaltsdauer oder der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung wünscht und der IB zustimmt.

Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages entfällt nur für den Fall, dass der Gast eine begründete und berechtigte Beschwerde vorbringt und dieser nicht abgeholfen werden kann (im IB existiert hierfür ein zertifiziertes Beschwerde Verfahren nach EFQM-Richtlinien).

Haftung

Der IB übernimmt keine Haftung für eingebrachte Wertgegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck, Garderobe, technische Geräte …..) bzw. haftet nicht für deren Verlust.

Der IB haftet ferner nicht für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich durch den IB vermittelt wurden.

Die Nutzung der angebotenen Freizeitaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr.

Vertragsbezogene Reklamationen sind der Hausleitung oder Hausverwaltung unverzüglich anzuzeigen. Sämtliche Haftungsansprüche erlöschen, soweit sie nicht unverzüglich nach bekannt werden dem IB angezeigt wurden (§ 703 BGB).

Soweit der Gast einen Stellplatz für sein Kraftfahrzeug entgeltlich oder unentgeltlich nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Der IB haftet nicht für Beschädigung oder Diebstahl für auf seinem Gelände abgestellte Fahrzeuge.

Post- und Warensendungen sowie Nachrichten für Hausgäste werden mit Sorgfalt behandelt. Sie werden dem Empfänger persönlich ausgehändigt oder auf Wunsch unfrei nachgesandt.
Deren Verlust, Beschädigung oder Verzögerung löst keine Schadenersatzan sprüche gegen den IB aus.

Aufenthalt

Die Unter- oder Weitervermietung des gebuchten Zimmers, eine kostenlose Überlassung an andere Personen, sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungs- und Aufenthaltszwecken ist ausgeschlossen, es sei denn nach vorheriger schriftlicher Zustimmung. Übernachtungen nicht angemeldeter Personen sind nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung trägt der Gast, den allgemeinen Preis der Übernachtung dieser Personen gesamtschuldnerisch.

Der Gast haftet für die pflegliche und ordnungsgemäße Behandlung der Einrichtung, der Zimmer bzw. des Hauses und für Beschädigungen und Verlusten von Ausstattungsgegenständen. Näheres hierzu ist den einzelnen Hausregeln zu entnehmen. Diese sind ebenfalls wesentlicher Vertragsbestandteil.

Rücktritt

Der IB behält sich ein Rücktrittsrecht ausdrücklich für den Fall vor, soweit es in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Leistungsannahme zu wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen kommt. Soweit dem Gast ein gesondertes Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist der IB seinerseits ebenfalls berechtigt, in diesem vereinbarten Zeitraum zurückzutreten (z. B. wenn konkrete Anfragen anderer Kunden vorliegen).
Der IB ist darüber hinaus berechtigt, aus den nachfolgend genannten Gründen außerordentlich und mit sofortiger Wirkung von allen vertraglichen Verpflichtungen zurückzutreten:

  • bei höherer Gewalt oder anderer seitens des IB nicht zu vertretender Umstände, die eine Vertragserfüllung verhindern
  • eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgemäß eingeht
  • der IB über Gäste getäuscht wird, beispielsweise durch irreführende oder falsche Personenangaben und / oder Ablehnungsgründe vorliegen, die in der Person des Gastes liegen
  • bei Reservierungen von Personen oder Organisationen mit menschenverachtenden, sektenähnlichen oder extrempolitischen Tendenzen oder Inhalten

Der IB setzt, den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechts in Kenntnis. Ein hieraus entstehender Anspruch auf Schadenersatz für den Gast ist bei begründetem Rücktritt ausgeschlossen.

Der IB ist darüber hinaus berechtigt, geschlossene Verträge mit sofortiger Wirkung, d. h. außerordentlich zu kündigen und den Gast in Ausübung seines Hausrechtes des Hauses zu verweisen, falls dieser der Sicherheit oder dem Ansehen des Hauses schadet, im Verdacht steht, Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Mitarbeiter oder Anwohner belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.

Stornierung

Für Kurzzeitreservierungen sind Stornoregelungen unter dem Abschnitt „Leistungen“ eindeutig definiert.

Jeder Gast hat das Recht von seinem mit dem IB geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Dies hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen und ist vom IB zu bestätigen. Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht in schriftlicher Form, ist der vereinbarte Rechnungsbetrag in voller Höhe zur Zahlung fällig. Im Fall der bestätigten Vertragsstornierung ist der IB berechtigt, folgende gestaffelte Gebühren zu berechnen:

  • bis sechs Wochen vor Anreise: 30,00 Euro
  • bis drei Wochen vor Anreise: 30 % des Rechnungsbetrages
  • bis eine Woche vor Anreise: 60 % des Rechnungsbetrages
  • weniger als eine Woche : 100 % des Rechnungsbetrages.

Dem Gast bleibt in diesen Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden des IB nachzuweisen.

Mitwirkungspflichten

Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um eine Störung des Vertragsverhältnisses zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Jegliche Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen sowie Zeitungsanzeigen, die einen Bezug zum IB aufweisen, bedürfen grundsätzlich unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

Der Gast verpflichtet sich, den IB unaufgefordert und unverzüglich darüber zu informieren, wenn durch seinen Aufenthalt ein öffentliches Interesse geweckt wird. Wird diese Verpflichtung seitens des Gastes verletzt oder werden wesentliche Interessen zu unserem Nachteil berührt, ist der IB berechtigt, die Veranstaltung – auch kurzfristig – abzusagen und Aufwendungsersatz zu verlangen.

Fundsachen

Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei zugesandt. Der IB verpflichtet sich, die Gegenstände über einen Zeitraum von einem Monat aufzubewahren. Nach diesem Zeitraum werden Fundsachen entsorgt.

Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Leistungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Einrichtung.
Es gilt deutsches Recht.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen und / oder Teile der allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine, ihr möglichst nahe kommende, rechtlich zulässige Regelung gelten, die dem gewollten wirtschaftlichen oder rechtlichen Aspekt am nächsten kommt.

Da sowohl der Schutz der Privatsphäre, als auch der Schutz der informationellen Selbstbestimmung unserer Gäste für uns von hoher Bedeutung ist, behandeln wir persönliche Daten vertraulich und gemäß Bundes datenschutzgesetz.